Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser
Eigentum.
Wir bleiben Eigentümer der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen
aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden.
Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware für die Dauer des
Eigentumsvorbehalts gegen Schäden durch Feuer, Wasser, Diebstahl und
Einbruchdiebstahl zu versichern. Er tritt alle Rechte aus dieser
Versicherung jeweils in Höhe des offenen Zahlungsbetrages an Verkäufer ab.
Für die Dauer des Eigentumsvorbehalts tritt der Kunde ferner jeweils in Höhe
des offenen Zahlungsbetrages alle ihm wegen Zerstörung oder Verschlechterung
der Vorbehaltsware zustehenden Ansprüche an Verkäufer ab.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter ist der Kunde verpflichtet,
uns unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771
ZPO erheben können. Sind zu unseren Gunsten aus einer Klage gemäß § 771 ZPO
die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten gegen den Dritten
festgesetzt worden und bleibt ein Vollstreckungsversuch gegen den Dritten
fruchtlos, ist der Kunde verpflichtet, uns die vom Dritten nicht erlangten
Kosten sowie die Kosten der Zwangsvollstreckung zu erstatten.
Der Kunde ist berechtigt, die gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang
weiterzuveräußern. Der Kunde tritt bereits jetzt alle Forderungen, die ihm
aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, in
Höhe unserer Forderung an uns ab, und zwar unabhängig davon, ob die
gelieferte Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zum
Einzug dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt.
Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt von dieser
Ermächtigung unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen,
solange der Kunde seinen Zahlungspflichten aus den vereinnahmten Erlösen
nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und/oder kein Antrag auf Eröffnung
eines Insolvenzverfahrens gegen den Kunden gestellt ist oder der Kunde
allgemein die Zahlungen eingestellt hat. Liegt jedoch eine dieser
Voraussetzungen vor, können wir verlangen, dass der Kunde die abgetretenen
Forderungen und deren Schuldner in Textform bekannt gibt, alle zum Einzug
der Forderungen erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen
aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.